Tierhalterhaftpflichtversicherungen.net
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Tierhalterhaftpflichtversicherungen

Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde oder Hunde ist ein absolutes Muss für jeden Tierhalter, denn diese schützt den Eigentümer im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Grundlage hierfür ist § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches, welches besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, auch ohne eigenes Verschulden, haftbar gemacht werden kann.
Kleinere Tiere wie Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen etc. sind über die Privathaftpflichtversicherung mit abgedeckt, aber bei der Tierhaltung von größeren Tieren wie Hund oder Pferd ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung von großer Wichtigkeit. Diese leistet bei Personenschäden (z. B. Behandlungskosten nach einem Biss oder Schmerzensgeld), Sachschäden (z. B. der Hund zerbeißt die teure Handtasche eines Gastes) und Vermögensschäden als Folge eines Personen - oder Sachschaden Versicherungsschutz.
Als Besitzer von Pferden oder Hunden wissen Sie, dass Tiere manchmal unberechenbar sein können. Schnell ist es passiert - und dann tragen Sie als Tierhalter die volle Verantwortung und haften für die Schäden in voller Höhe - auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Deshalb sorgen Sie mit dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung vor.
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